RECHTLICHE HINWEISE
RECHTLICHE HINWEISE
Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Berichts- und Meldepflichten nach §18 ElektroG / Artikel 2 Gesetz Abfallrahmenrichtlinie
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlicht die in Deutschland erreichten und an die EU-Kommission zu übermittelnden quantitativen Zielvorgaben jährlich auf seiner Internetseite.
Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register veröffentlicht die jeweils für das Vorjahr ermittelten Werte aus der Jahres-Statistik-Mitteilung der Hersteller für Deutschland hier:
https://www.stiftung-ear.de/de/service/statistische-daten/jahres-statistik-mitteilung
LUCID Registrierung
Wir sind unter der Nummer DE4802992827389 als Hersteller beim deutschen Verpackungsregister LUCID registriert. Zwecks Rücknahme und Entsorgung von Verpackungsabfällen haben wir uns einem entsprechenden System angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.verpackungsgesetz.com.
Entsorgung von Verpackungen
Bitte werfen Sie Verpackungsabfälle nicht in den Hausmüll, sondern führen diese der getrennten Sammlung zu. Dazu stehen Ihnen in Ihrer Nähe die bewährten Rückgabemöglichkeiten wie beispielsweise der Gelbe Sack oder die Blaue Tonne zur Verfügung. Weitere Informationen zur korrekten Verpackungsentsorgung und den zur Verfügung stehenden Rückgabemöglichkeiten für Verpackungsabfälle erhalten Sie auch von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung.
Rückgabemöglichkeit von Transportverpackungen
Nach §15 VerpackG nehmen wir Verpackungen unserer Lieferungen unentgeltlich wieder zurück. Das Verpackungsmaterial muss zu 100% aus Lieferungen der ZWETKO GmbH stammen*.
Verpackungsmaterial muss nach Materialfraktionen PPK (Papier-Pappe-Kartonagen), LVP (Leichtverpackungen) und Glas getrennt bzw. sortenrein an der Anfallstelle bereitgestellt werden. Nur dann ist eine kostenfreie Abholung und Entsorgung gewährleistet. Sofern keine getrennte/sortenreine Bereitstellung der Materialien erfolgt, kann die ZWETKO GmbH eine Entsorgung nicht gewährleisten. Die Entsorgung hat in diesem Fall durch die Abfallstelle zu erfolgen!
*Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt eine anteilige Rechnungsstellung an die Anfallstelle. Zwetko sowie das angeschlossene Entsorgungsunternehmen behält sich vor, die anfallenden Materialien durch unangemeldete Stichproben zu überprüfen!