RECHTLICHE HINWEISE

RECHTLICHE HINWEISE

HINWEIS ELEKTROGERÄTE

HINWEIS ELEKTROGERÄTE

Getren­nte Erfas­sung von Altgeräten

Elek­tro- und Elek­tron­ikgeräte, die zu Abfall gewor­den sind, wer­den als Alt­geräte beze­ich­net. Besitzer von Alt­geräten haben diese einer vom unsortierten Sied­lungsab­fall getren­nten Erfas­sung zuzuführen. Alt­geräte gehören ins­beson­dere nicht in den Haus­müll, son­dern in spezielle Sam­mel- und Rückgabesysteme.

Bat­te­rien und Akkus

Besitzer von Alt­geräten haben Alt­bat­te­rien und Altakku­mu­la­toren, die nicht vom Alt­gerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfas­sungsstelle von diesem zu tren­nen. Dies gilt nicht, soweit die Alt­geräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vor­bere­itung zur Wiederver­wen­dung von anderen Alt­geräten separi­ert werden.

Möglichkeiten der Rück­gabe von Altgeräten

Besitzer von Alt­geräten aus pri­vaten Haushal­ten kön­nen diese bei den Sam­mel­stellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Her­stellern oder Vertreibern im Sinne des Elek­troG ein­gerichteten Rück­nahmestellen abgeben.

Daten­schutz-Hin­weis

Alt­geräte enthal­ten häu­fig sen­si­ble per­so­n­en­be­zo­gene Daten. Dies gilt ins­beson­dere für Geräte der Infor­ma­tions- und Telekom­mu­nika­tion­stech­nik wie Com­puter und Smart­phones. Bitte beachten Sie in Ihrem eige­nen Inter­esse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsor­gen­den Alt­geräten jeder End­nutzer selbst ver­ant­wortlich ist.

Bedeu­tung des Sym­bols „durchgestrich­ene Mülltonne“

Das auf den Elek­tro- und Elek­tron­ikgeräten regelmäßig abge­bilde­ten Sym­bol einer durchgestrich­enen Müll­tonne weist darauf hin, dass das jew­eilige Gerät am Ende seiner Lebens­dauer getrennt vom unsortierten Sied­lungsab­fall zu erfassen ist.

Berichts- und Meldepflichten nach §18 Elek­troG / Artikel 2 Gesetz Abfallrahmenrichtlinie

Das Min­is­terium für Umwelt, Naturschutz und nuk­leare Sicher­heit veröf­fentlicht die in Deutsch­land erre­ichten und an die EU-Kom­mis­sion zu über­mit­tel­nden quan­ti­ta­tiven Zielvor­gaben jährlich auf seiner Internetseite.

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/elektrogeraete_daten_2018_bf.pdf

Die Stiftung Elek­tro-Alt­geräte Reg­is­ter veröf­fentlicht die jew­eils für das Vor­jahr ermit­tel­ten Werte aus der Jahres-Sta­tis­tik-Mit­teilung der Her­steller für Deutsch­land hier:

https://www.stiftung-ear.de/de/service/statistische-daten/jahres-statistik-mitteilung

HINWEIS ZUM DEUTSCHEN VERPACKUNGSGESETZ

HINWEIS ZUM DEUTSCHEN VERPACKUNGSGESETZ

LUCID Reg­istrierung

Wir sind unter der Num­mer DE4802992827389 als Her­steller beim deutschen Ver­pack­ungsreg­is­ter LUCID reg­istri­ert. Zwecks Rück­nahme und Entsorgung von Ver­pack­ungsabfällen haben wir uns einem entsprechen­den Sys­tem angeschlossen. Weit­ere Infor­ma­tio­nen finden Sie auch unter https://www.verpackungsgesetz.com.

Entsorgung von Verpackungen

Bitte wer­fen Sie Ver­pack­ungsabfälle nicht in den Haus­müll, son­dern führen diese der getren­nten Samm­lung zu. Dazu ste­hen Ihnen in Ihrer Nähe die bewährten Rück­gabe­möglichkeiten wie beispiel­sweise der Gelbe Sack oder die Blaue Tonne zur Ver­fü­gung. Weit­ere Infor­ma­tio­nen zur kor­rek­ten Ver­pack­ungsentsorgung und den zur Ver­fü­gung ste­hen­den Rück­gabe­möglichkeiten für Ver­pack­ungsabfälle erhal­ten Sie auch von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung.

Rück­gabe­möglichkeit von Transportverpackungen

Nach §15 Ver­packG nehmen wir Ver­pack­un­gen unserer Liefer­un­gen unent­geltlich wieder zurück. Das Ver­pack­ungs­ma­te­r­ial muss zu 100% aus Liefer­un­gen der ZWETKO GmbH stammen*.

Ver­pack­ungs­ma­te­r­ial muss nach Mate­ri­al­frak­tio­nen PPK (Papier-Pappe-Kar­ton­a­gen), LVP (Leichtver­pack­un­gen) und Glas getrennt bzw. sorten­rein an der Anfall­stelle bere­it­gestellt wer­den. Nur dann ist eine kosten­freie Abhol­ung und Entsorgung gewährleis­tet. Sofern keine getrennte/sortenreine Bere­it­stel­lung der Mate­ri­alien erfolgt, kann die ZWETKO GmbH eine Entsorgung nicht gewährleis­ten. Die Entsorgung hat in diesem Fall durch die Abfall­stelle zu erfolgen!

*Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt eine anteilige Rech­nungsstel­lung an die Anfall­stelle. Zwetko sowie das angeschlossene Entsorgung­sun­ternehmen behält sich vor, die anfal­l­en­den Mate­ri­alien durch unangemeldete Stich­proben zu überprüfen!